von Peter Meier am Do 22. Apr 2010, 00:39
Der Landeselternbeirat hat den Bildungsausschuss des Landtages am 23.3.2010 unter anderem darüber informiert, dass über die Frage abgestimmt wurde, ob bei Beibehaltung von G8 gleichzeitig optional auch G9 an den Gymnasien wieder eingeführt werden sollte. Das Abstimmungsergebnis: 4 ja / 12 nein. Dieses Abstimmungsergebnis zeigt, dass sich der Landeselternbeirat mehrheitlich völlig unbeeindruckt vom landesweiten Protest der vom G8-Desaster betroffenen Eltern zeigt.
Der Landeselternbeirat nimmt Einfluss auch auf die Schulelternbeiräte. Hinzu kommt, dass Schulelternbeiräte auch unabhängig davon mehrheitlich keinerlei Interesse an der Wiedereinführung von G9 haben. Auch, weil zur Zeit die Mehrheit der Schüler eines Gymnasiums noch die Vorzüge des "alten G9" genießt, deren Eltern also nicht betroffen sind.
Und um die Frage von "uztrew" zu beantworten: Ein Schulelternbeirat, der die Interessen der vom G8-Desaster betroffenen Eltern nicht auch vertreten will, kann dazu nicht gezwungen werden. Eine andere Frage ist, ob es nicht auch ohne Schulelternbeirat geht. Schreiben an Elternvertreter kann man auch direkt zustellen, Umfragen unter den von G8 betroffenen Eltern kann man auch ohne Schulelternbeirat organisieren. Beides kann der Schulelternbeirat nicht verhindern. Wo also ist das Problem ?